Drohne Vogel

Drohne als Vogel getarnt / Drohnen im Alltag

Aktualisiert am: 29.01.2024

Drohnen getarnt als Vögel

Von der Internet Platform TECH INSIDER wurde heute ein interessanter Artikel zu einer als Vogel getarnten Drohne veröffentlicht: http://www.techinsider.io/bionic-bird-drone-looks-flies-bird-2016-8

Diese Drohne sieht, vor allem im Flug, täuschend echt wie ein Vogel aus und fliegt bis zu 12 Meilen pro Stunde (ca. 20 km/h) und das batteriebetrieben und gesteuert von Menschenhand für ca. 10 Minuten.

Selbstverständlich ist so eine Innovation ein „Technik Wunder“ und kann überaus nützliche Einsatzgebiete haben, aber solch eine Erfindung bringt, wie so oft, auch Gefahrenpotential mit sich.

Mit einer als Vogel getarnten Drohne wird die Annäherung an Personen und Gebäude stark vereinfacht, die optische Früherkennung der Drohne erschwert und einer Betriebsspionage, Fotos aus dem eigenen privaten Garten oder auch dem Schmuggel von Drogen oder Waffen somit das Handwerk um einiges erleichtert.

Drohnen im Alltag - Aufholbedarf der Gesetzgebung

Auch in unserem täglichen Leben werden wir schon bald mit Drohnen konfrontiert werden. Die Verwendung der Drohne ist schon lange kein Wunsch- bzw. Zukunftsdenken mehr, wie man auch in dieser Präsentation vom weltgrößten Onlineversandhandel Amazon in einem Artikel von „Welt.de – Online“ sehen kann:

http://www.welt.de/wirtschaft/article149728909/EU-und-Deutschland-streiten-um-Drohnen-Fuehrerschein.html

Es ist nur mehr eine Frage der Zeit bis uns Drohnen im Alltag begegnen und aus rechtlicher Sicht ist hierzu noch fast alles ungeklärt. In Österreich gibt es dazu seit 2014 erste Ansätze und Gesetzesentwürfe aber von einer einheitlichen Regelung scheint man noch weit entfernt zu sein.

Als Beispiel der aktuellen Unklarheit ist hier die Unterscheidung eines Luftfahrzeuges (LFZ) und eines unbemannten Luftfahrzeuges (uLFZ) vorzubringen: per Definition ist ein uLFZ nämlich kein LFZ!

Drohnen Früherkennung- und Abwehr

Wir bei TAURUS Sicherheitstechnik beschäftigen uns mit der Früherkennung und der Abwehr von Drohnen – sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ).

Die Drohne wird frühzeitig erkannt und entweder technisch übernommen und sicher zu Boden gebracht oder durch Einsatz eines Netzwerfers.

Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt B2B – Drohnenabwehr auf unserer Website.

Bei Fragen zum Thema Drohnen, Luftrecht oder auch Drohnenfrüherkennung und Drohnenabwehr, stehen wir Ihnen jeder Zeit sehr gerne zur Verfügung.

Für freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr TAURUS Sicherheitstechnik Team.

Christian Kriwetz
Betriebsleiter

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